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Zahlung & Versand
Lieferbedingungen: Es muss gewährleistet sein, dass die Baustelle zumindest mit einem
3-Achser LKW befahren werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen Sie uns dies
spätestens bei Auftragserteilung bekannt geben um eventuell eine andere Lösung zu finden.
Entladezeit beträgt max. 30 Minuten. Ein Mehraufwand wird gesondert in Rechnung gestellt.
Sollte nichts anderes vereinbart sein, wird die Ware innerhalb von 7 Werktagen ohne Terminvergabe
zugestellt.
Kommissionierungen: Für alle Artikelbestellungen, die kleiner als die Verpackungseinheiten
sind, wird pro Kommission ein Betrag in der Höhe von € 20,– exkl. Mwst. verrechnet.
Dies ist eine Pauschale unabhängig von der Anzahl der Palettenteilungen.
Selbstabholung: Bestellungen, welche von Ihnen bei uns im Lager selbst abgeholt werden,
müssen mindestens 3 Tage vorher bei uns eintreffen, damit wir termingerecht Ihre Ware
richten können.
Achtung! Rechnen Sie damit, dass abhängig von Ihrem Standort und der bestellten Menge noch etwaige Liefer-oder Speditionskosten anfallen können.
Der Bestell- und Bezahlprozess in unserem Webshop läuft wie folgt ab:
- Sie bestellen Ihre gewünschte Ware im Stonea Shop. Im Anschluss erhalten Sie ein automatisches generiertes Mail, welches Ihre Bestellung bestätigt.
- Das Unternehmen Kormann GmbH & Co KG schreibt Ihnen dann eine Auftragsbestätigung aus.
- Achtung! Es kann bis zu einen Werktag dauern, bis Sie die Auftragsbestätigung per Mail erhalten.
- Auf der Auftragsbestätigung finden Sie die Zahlungsinformationen.
- Änderungen an der Bestellung können natürlich noch vor der Zahlung mit der jeweiligen Ansprechperson abgeklärt werden.
Sonderbestellungen können weder storniert noch zurückgenommen werden. Verschmutzte oder beschädigte Ware wird nicht retour genommen. Nicht verkaufsfähige Ware wird von uns kostenpflichtig entsorgt. Bei Retournahme aller lagerführenden Produkte, sofern diese in ganzen Verkaufseinheiten retourniert werden, ziehen wir 15 % Manipulationsgebühr ab.
Baustellenräumung: Retourmaterial muss sortenrein und sauber auf Paletten gerichtet sein. Weiters muss die Ware an einer Stelle stehen, wo wir die Ware jederzeit und ohne Terminvorgabe abholen können. Generell erfolgt die Baustellenräumung innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe. Abholungskosten sind gleich wie Lieferkosten.
Logistikkosten, Paletten, Leihgeräte und Bewehrungsstahl sind NICHT SKONTOFÄHIG!
Die von uns gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller aus der wechselseitigen Geschäftsbeziehung resultierenden Forderungen samt Verzugszinsen und Mahnspesen unser Eigentum. Es wird ausdrücklich ein erweiterter Eigentumsvorbehalt vereinbart, der sich auch auf die be- oder verarbeitete Ware erstreckt wobei durch den Weiterverkauf oder Vorbehaltsware entstehende Forderungen gegen Dritte vom Käufer schon jetzt mit allen Nebenrechten an uns abgetreten werden.
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand wird jeweils Graz vereinbart. Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und bestätigt der Käufer in Kenntnis der auf unserer Webseite veröffentlichen AGB zu sein, die ebenfalls als vereinbart gelten.